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Notfunk Auf Reisen Geschichte

Mit der Funke im Gepäck

Im Urlaub

Da Amateurfunk in fast jedem Land bzw. Winkel unseres Planeten Freunde gefunden hat, entsteht bei vielen Funkamateuren auch der Wunsch, ihrer Geräte nicht nur vom heimischen Standort zu betreiben, sondern auch beim Urlaub ... zum Beispiel auf der Terrasse des Ferienbungalows auf den Malediven, am Strand von Costa Rica, oder auf einem hohen Felsgipfel in den französischen Alpen. Besonders beliebt ist die "Aktivierung" von Ländern, welche nicht zu den Standard-Touristen-Regionen gehören, oder aber von mehr oder weniger bewohnten Inseln in den Weiten der Ozeane. Solche Funkexpeditionen werden bei Funkamateuren liebevoll DX-pedition genannt.

In vielen Staaten kein Problem

Die European Conference of Postal and Telecommunications Administrations (CEPT) hat diverse Abkommen gefasst, welche einem Funkamateur ohne bürokratischen Aufwand erlauben, Funkbetrieb in jedem Land zu betreiben, welche diese CEPT-Beschlüsse anwendet. Damit muss der Funkamateur nur "hinfahren, aufbauen, einschalten". Natürlich muss er alle lokalen Regelungen beachten, aber das Ganze eben ohne Anmeldung bei den jeweiligen Telekommunikationsbehörden.

Gastlizenz erforderlich

In Staaten, welche die CEPT-Abkommen nicht anwenden bzw. akzeptieren muss bei der lokalen Telekommunikationsbehörde eine Gastlizenz beantragt werden. Dies geschieht meist recht unproblematisch. Je nach Land muss eine Gebühr für die Sachbearbeitung gezahlt werden. In manchen Ländern muss man sich die Lizenz selbst bei der Behörde abholen, in anderen muss man vorher angeben, wo man sich aufhält usw.
Natürlich spielen auch die zollrechtlichen Bestimmungen eine Rolle. In wenigen Ländern müssen Kautionen für die Geräte hinterlegt werden, in anderen müssen die Geräte vorher angeliefert werden usw usf.

Nähere Infos

Weitere Auskünfte zur Thematik "Amateurfunk auf Reisen" erhält man beispielsweise beim Deutschen Amateur Radio Club e.V.. Zum Funkbetrieb ausländischer Gäste in Deutschland informiert man sich am besten auf der Website der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort: "Kurzzeitzulassungen für Inhaber ausländischer Amateurfunkgenehmigungen".

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