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Ausbildung Prüfung Rufzeichen

Drum prüfet, wer sich (ver)bindet

Wer Funkamateur werden will, muss bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur eine Prüfung zum Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstelle ablegen. Nach bestandener Prüfung erteilt diese eine Genehmigung zum Betrieb der Amateurfunkstation und teilt ein Rufzeichen aus der für den Amateurfunk in Deutschland vorgesehenen Rufzeichenreihe zu.

Zwei-Klassen-Gesellschaft

Es gibt in Deutschland aktuell zwei Genehmigungsklassen:
A - Alle Frequenzen, alle Betriebsarten, max. Sendeleistung 750 Watt PEP
E - Frequenzen: 1,81-2,0 MHz / 3,5-3,8 MHz / 21,0-21,45 MHz / 28,0-29,7 MHz / 144,0-146,0 MHz / 430-440 MHz / 2,320-2,450 GHz / 5,650-5,850 GHz / 10,0-10,5 GHz, alle Betriebsarten, max. Sendeleistung 5 resp. 100 Watt (Abhängig vom Frequenzbereich) PEP

Die Prüfung selbst besteht aus den im Folgenden beschrieben drei Teilen.

Betriebliche Kenntnisse

Hier muss man nachweisen, dass man in der Lage ist, einen gesetzlich einwandfreien Funkbetrieb durchführen zu können. Hierzu gehören Kenntnisse über Frequenzen, Betriebsarten, Funkbetriebsabwicklung etc.

Technische Kenntnisse

Einem Funkamateur ist es erlaubt, seine verwendeten Gerätschaften selbst zu bauen oder zu modifizieren. Er muss seine Geräte nicht (wie bei jeder anderen kommerziellen Sende- oder Empfangsanlage notwendig) einer Typen-Prüfung unterziehen. Daher weist man in diesem Prüfungsteil die dafür erforderlichen Kenntnisse nach. Gefragt wird hier nach Sender- und Empfängertechnik, allgemeiner Elektronik- und Hochfrequenz-Technik, Antennenbau sowie allgemeinen elektrotechnischen und elektronischen Kenntnissen.

Kenntnisse von Vorschriften

Die Kenntnisse der entsprechenden Verordnungen und Gesetze (AFuG, AFuV, TKG, VO-Funk), sowie elektrotechnischer Schutzbestimmungen werden hier erfragt. Diese sind die Grundlagen für den Amateurfunk-Dienst und müssen daher jedem Funkamateur im Detail bekannt sein.

Hat man bestanden, dann ...

Nach der bestanden Prüfung bekommt man in der Regel direkt die Genehmigungs-Urkunde ausgehändigt und kann nach Abschluss der Prüfung sofort auf Sendung gehen. Dem Funkamateur wird ein Rufzeichen zugeteilt, welches er in der Zukunft zur Identifikation seiner Station im Funkbetrieb bei jeder Sendung benutzen muss.

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