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Das ehemalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT), dessen Aufgaben jetzt durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und deren Verwaltungsbehörde Bundesnetzagentur wahrgenommen werden, veröffentlichte im Amtsblatt 23, vom 25.09.1996 erstmalig die Freigabe von drei Kanälen im 149 MHz Bereich für jedermann.

Durch Amtsblattverfügung 60/2019 wurde nicht nur die Genehmigungsdauer auf das Jahr 2029 ausgeweitet, sondern auch die maximal mögliche Strahlungsleistung auf 1 Watt ERP angehoben.

Vfg 60 / 2019 - Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz - 149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten PDF

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