Die bundesdeutsche Geschichte des CB-Funk
Die graue Vorzeit
CB-Funk kommt ursprünglich aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und wurde dort in den frühen Tagen sogar von den Polizeikräften als Behördenfunk eingesetzt. Aber richtig populär wurde der CB-Funk dort durch den Einbau in die - das ganze weite Land durchstreifende - LKWs. Wir empfehlen hierzu unbedingt den Hollywood-Film Convoy welcher schon fast als Zeiitdokument gelten kann.In der Bundesrepublik Deutschland waren bis 1975 für Privatanwender keine Funkgeräte erhältlich und der Betrieb von CB-Funkgeräten aus den USA verboten. Der Frequenzbereich um die 27 MHz wurde für sogenannte K-Geräte genutzt. Eine Genehmigung zum Betrieb der K-Geräte wurde nur bestimmten Bedarfsträgern auf Antrag zugeteilt. Es handelte sich damit quasi um einen Betriebsfunk, z.B. für Großunternehmen oder Taxi-Betreiber.
1974
Die CEPT ist eine Behörde, welche sich um Abstimmung in Europa in der Telekommunikation und dem Postwesen bemüht und sitzt in Lissabon. In diesem Jahr verabschiedete diese eine Empfehlung für einen Hobbyfunk im 27-MHz Bereich in Europa. In Deutschland wurde die entsprechende CEPT-Empfehlung zum 01. Juli 1975 mit der Amtsblattverfügung 393/1975 durch das Bundespostministerium umgesetzt. Damit führte man nun den CB-Funk in Deutschland offiziell ein. Man definierte den CB-Funk damals als einen nicht-öffentlichen mobilen Nahbereichsfunk mit geringer Reichweite.Erlaubt wurde der Betrieb auf 12 Frequenzen (Kanal 4 bis 15) mit einer maximalen Sendeleistung von 0,5 Watt bei Mobilgeräten und 0,1 Watt bei Handfunkgeräten. Alle beweglichen Sprechfunkanlagen, also die Mobil- und Handfunkgeräte, waren durch eine Allgemeingenehmigung anmelde- und gebührenfrei. Ortsfeste Sprechfunkanlagen, sogenannte Feststationen, hingegen mussten jedoch beim Bundespostministerium angemeldet werden, da zu dieser Zeit die Post noch eine staatliche Einrichtung der Bundesrepublik war. Die monatliche Genehmigungsgebühr betrug DM 15. Die Kanäle 1 bis 3 blieben übrigens weiterhin den schon erwähnten Bedarfsträgern zugeteilt und wurden verstärkt von Taxi-Anbietern genutzt.
Den Feststationen wurde ein Funk-Rufname zugeteilt, welcher aber meist frei gewählt werden durfte. Der Funkverkehr zwischen Feststationen untereinander war unglaublicherweise höchst offiziell verboten. Als Betriebsart kam Anfangs ausschließlich AM (Amplituden-Modulation), ab 1978 zunehmend auch FM, die Frequenz-Modulation, zum Einsatz.
1978 ...
... veröffentlichte das nunmehrige Bundesministerium für Post und Telekommunikation im Amtsblatt 62/1981 die Verfügung 434/1981. Diese gab die Funkkanäle 1 bis 22 für den Betrieb mit 0,5 Watt ausschließlich in Frequenzmodulation frei. Die Gebühr für Feststationen wurde auf DM 10.- gesenkt. Es sollte eine sogenannte Pilotton-Sperre eingeführt werden, um den Funkverkehr der Feststationen untereinander zu blockieren. Dies wurde von den Funkgeräteherstellern jedoch weitgehend ignoriert. Die alten 12 Kanal-AM Geräte sollten durch eine Anmeldefrist bis 31.12.1982 langsam aus dem Verkehr gezogen werden. Ab dem 01.01.1991 sollte AM endgültig verboten sein. Die Genehmigungen für die Bedarfsträger wurden eingezogen, da Taxis mittlerweile auf UKW-Funk-Frequenzen umgezogen waren.In diesem Jahr tauchte der CB-Funk in Deutschland sogar in den Hitparaden auf: Gunter Gabriel sang Ich bin CB-Funker ... und schon 1979 setzte Jonny Hill in seinem Song Ruf Teddybär 14 dem CB-Funk ein unauslöschliches Denkmal, als eine Brücke zur Welt für einen kleinen behinderten Jungen, dessen Vater als LKW-Fahrer auf den Straßen starb. Letzterer Song steht auch heute noch, über 40 Jahre nach dessen Veröffentlichung, hoch in der Gunst der Menschen in der Bundesrepublik - auch wenn viele davon gar nicht mehr wissen, dass es hier um CB-Funk geht.
Funker und Hersteller begehren auf
Das Bundesministerium hatte die Rechnung jedoch ohne die CB-Funker und die Funk-Industrie gemacht. Die CB-Funker wollten ihre geliebte Amplitduenmodulation behalten und die Industrie stellte fest, dass die neuen 22-Kanal-Geräte zu Ladenhütern wurden. Am 01. März 1983 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Behörde, der CB-Funker und der Industrie statt. Daraus ergab sich folgender Kompromiss, welcher im Amtsblatt 55/1983 (vom 12.04.1983) veröffentlicht wurde: Das Anmeldeverbot für 12-Kanal-Heimstationen wurde aufgehoben. Außerdem wurden 40 Kanäle FM freigegeben.Das führte zu einer kuriosen und weltweit einmaligen Regelung: Auf den Kanälen 1 bis 3 sowie 16 bis 40 war nur Frequenzmodulation erlaubt. Die Kanäle 4 bis 15 durfte man in Amplituden- und Frequenzmodulation benutzen. Erstmalig wurde die Gebührenpflicht nicht nur nach der Bauart des Gerätes (Handgerät, Mobil- oder Feststation) bestimmt, sondern auch nach der Modulationsart: Geräte mit 40 FM- und 12-AM-Kanälen - egal, ob Mobil- oder Feststation - kosteten DM 10.- Genehmigungsgebühr im Monat. 40-Kanal-FM-Feststationen kosteten DM 5.- und 40-Kanal-FM-Mobilgeräte waren anmelde- und gebührenfrei - ebenso wie aus Gründen des Bestandschutzes die alten 12-Kanal-Geräte.
1984 ...
... gab es erneut eine Änderung: Durch die Amtsblattverfügung 768/1984 (vom 18. September 1984) bestimmte das Ministerium, daß alle reinen FM-Geräte zukünftig anmelde- und gebührenfrei seien. Damit wurde ein erneuter Versuch gestartet, die Amplitudenmodulation endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Doch nach wie vor hatte niemand Lust, sein AM-Funkgerät abzugeben.40/12-Kanal-Mobil- und Feststationen sowie bestimmte Handfunkgeräte kosteten weiterhin DM 5 .- im Monat. Für diese Monatsgebühr durften aber nun bis zu fünf Geräte gleichzeitig betrieben werden. Diese Regelung hatte bis zum Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes im Jahre 1996 Bestand.
Das Problem AM
Nach wie vor waren alle Genehmigungen, die sich auf Geräte mit AM bezogen, auf den 31.12.1991 befristet. Ab 01.01.1992 sollte der AM-Betrieb nach dem Willen der Behörden nicht mehr zulässig sein (siehe oben). Erst Ende 1988 rückte das Ministerium von dieser Position ab und gab AM wieder unbefristet frei. Die CB-Funker hatten damals eine extrem starke und große Lobby - nicht nur im Bundestag, sondern auch durch die diversen Verbände und Vereine.
Mehrwert für CB-Funker
Zwischenzeitlich wurde der CB-Funk noch einmal aufgewertet. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, welche nach der Privatisierung von Post und Telekommunikation in der Bundesrepublik den Markt regelte, gab den Einsatz beliebiger Antennenarten frei. Bis dato waren tatsächlich nur Vertikal-Antennen ohne Gewinn zulässig. So durften CB-Funker nun auch Dipole oder Richtantennen nutzen - ein nicht zu unterschätzender Faktor zur Erhöhung der Reichweite der Funksignale.Zusätzlich wurden 40 weitere Frequenzen für den Gebrauch freigegeben, allerdings mit einer gewissen und häufig kritisierten Einschränkung: Einer sogenannten Schutzzone zu den Nachbarländern, welche für Feststationen 70 bzw 45 km und für Mobil- und Portabel-Stationen 25 km zum benachbarten Ausland beträgt. Innerhalb dieser Schutzzone war und ist die Verwendung der Kanäle 41 bis 80 nicht gestattet. Somit haben alle CB-Funker der grenznahen Landkreise nach wie vor nur 40 Kanäle zur Verfügung. Diese Einschränkung gilt übrigens heute immer noch.
Interessanterweise wurden die neuen Kanäle mit den Nummern 41 bis 80 gekennzeichnet - obwohl sie sich physikalisch unterhalb von Kanal 1 befinden.
Es wird digital
Mit der Verfügung 289/1997, geändert durch Verfügung 50/1998, wurden nun auch digitale Betriebsarten im CB-Funk freigegeben. In der Hauptsache sollte der Betrieb von Datenfunknetzen auf Packet-Radio-Basis zum Einsatz kommen. Aber auch andere digitale Betriebsarten wie Bildübertragung (SSTV) oder Morsetelegraphie wurden nun für CB-Funker theoretisch möglich - werden aber seither eher selten genutzt.Das Packet-Radio-Netz wurde mit 1200 bis 2400 Baud (Zeichen pro Sekunde) in der Datenübertragungsart AX.25 betrieben. AX.25 wurde von Funkamateuren aus der X.25-Datenübertragung entwickelt, der Grundlage des ehemaligen bundesdeutschen Bildschirmtext-Mediums.
Mit der Verfügung 288/1997 sollte eine Rufzeichenpflicht im digitalen CB-Funk eingeführt werden, welche jeden Funker verpflichtete, ein von der Regulierungsbehörde zugeteiltes Funk-Rufzeichen für digitale Betriebsarten zu benutzen. Allerdings stieß diese Regelung auf den heftigsten Widerstand unter den Funkern und Verbänden - vor allem weil man einen privatrechtlichen Verein mit der Ausgabe und Verwaltung der Funkrufzeichen betreuen wollte. Daher zog man mit der Verfügung 49/1998 diese Pflicht wieder zurück. Dem digitalen CB-Funker stehen nun Funk-Rufzeichen aus einer, von der International Telecommunication Union (ITU) zugeteilten Reihe zur Verfügung, welche aber nicht zwangsweise verwendet werden müssen. Beispiele hierfür sind DCB123 oder DFI353.
Die Zwangsrufzeichen und deren Vergabe spaltete die CB-Funk-Szene in Deutschland wie kein zweites Thema. Vereine und Verbände führten einen regelrechten Krieg um das Recht, offizielle Rufzeichen vergeben zu dürfen. So manche Freundschaft zwischen Funkern und den Vereinen ging hier in die Brüche. Verbände zerbrachen, entstanden neu und zerbrachen später wieder. Im Endeffekt kam es damit zum Sterben der allermeisten CB-Funk-Vereine und aller bundesweiten CB-Funk-Verbände.
SSB kommt - endlich auch legal
Die neuesten Verfügungen der Behörden haben die Teilnahme am CB-Funk allerdings wesentlich erleichtert. So ist nun neben den Modulationsarten AM und FM nun endlich auch legal Einseitenband-Funkbetrieb (Single Side Band, auch SSB genannt) in Deutschland auf allen 40 international verwendeten (CEPT-)Kanälen erlaubt. Diese Betriebsart wird seit Jahrzehnten von Funkamateuren für weltumspannende Funkkommunikation verwendet und erhöht damit im CB-Funk zusammen mit den bereits erwähnten Richtantennen massiv die Reichweite.Zudem wurde die Anmelde- und Gebührenpflicht für alle Hand-, Mobil- und Feststations-Funkgeräte aufgehoben - mit Ausnahme der Feststationen in den Schutzzonen. Somit ist der CB-Funk nun wieder zu dem geworden, was er ursprünglich sein sollte: Ein kostenfreier und für Jedermann zugänglicher Bürgerfunk.
Übrigens: SSB-Funkbetrieb gab es in Deutschland natürlich schon vor dieser Zeit. Nur war dieser nicht legal und wurde auch meist mit Geräten, welche unter der Hand aus dem Ausland bezogen wurden, durchgeführt. Diese Geräte durften damals nur von Funkamateuren besessen und auf dem 10-Meter-Amateurfunkband betrieben werden. Berühmt und geradezu berüchtigt wurden hier die Frequenzen 27,555 MHz als europaweite Anruf-Frequenz - sowie die Frequenz 27,765 MHz, bekannt als Deutsche Welle. Auf letzterer tummel(te)n sich (auch heute noch) im Ausland lebende und deutsch-sprechende Stationen, welche zum größten Teil mit hohen Sendeleistungen und großen Amateurfunkgeräten arbeiteten - was natürlich auch im Ausland nicht legal ist. Natürlich sind beide Frequenzen für den CB-Funk in der BRD nicht freigegeben.
Und schlussendlich erhöhte man auch die Sendeleistung. Seit der Einführung von SSB gestattete man den CB-Funkern auf AM und FM mit 4 Watt effektiver Sendeleistung und auf SBB 12 Watt Sender-Spitzenleistung zu nutzen. Damit war das Funkhobby CB-Funk so ergiebieg und vor allem vielseitig wie niemals zuvor.
Der Niedergang
Als Hochzeit des CB-Funks kann man eindeutig das Ende der 70er und das ganze 80er-Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts ausmachen. Die Anzahl der Antennen auf den Häusern und Autodächern stieg von Tag zu Tag. Es gab unzählige Funkvereine, mehrere konkurrierende Dachverbände, Fachzeitschriften, überregionale Funkertreffen, Messen, Flohmärkte und Ausstellungen. Wer etwas auf sich hielt, war im CB-Funk Bereich in irgend einer Art und Weise unterwegs. Sehr viele Funkamateure sind stolz darauf, damals mit dem CB-Funk begonnen zu haben.Leider sind diese Zeiten nun schon lange vorbei. Der CB-Funk - als Kommunikationsmedium für Jedermann - wurde abgelöst durch das Internet. Das Funkgerät selbst wiederum wurde abgelöst durch Mobiltelefone. Funkvereine und Verbände lösten sich nach und nach auf, nicht zuletzt aufgrund der bereits zuvor erwähnten Streitigkeiten.
Heute kann man immer noch CB-Funkgeräte kaufen. Das Angebot ist sogar recht groß. Es gibt allerdings nur noch Hand- und Mobilfunkgeräte, welche mit einer passenden Stromversorgung als Feststation betrieben werden (auch die Handfunkgeräte).
Aber das Interesse in der Bevölkerung lässt mehr und mehr nach. Der Kommunikationsbedarf der Menschen wird vollkommen von den sozialen Medien abgedeckt. Etliche Versuche, zum Beispiel durch Smartphone-Apps wie Virtual CB-Funk sind grandios gescheitert und inzwischen schon lange in der Versenkung verschwunden.
Auch die inzwischen zugelassenen PMR446-Hobbyfunkgeräte auf Frequenzen im 446 MHz haben massiv zum Niedergang beigetragen. So sind die Kinderspielzeuge, welche wir als Walkie-Talkies kennen, schon lange keine CB-Funkgeräte mehr, sondern entstammen alle der wesentlich günstigeren und einfacher zu verwendenden Hobbyfunk-Anwendung PublicMobileRadio446 (inzwischen maximal 32 Kanäle mit 0,5 Watt Sendeleistung).
Das der CB-Funk tot ist kann und darf man jedoch keineswegs behaupten. Er hat sich lediglich gewandelt, und lebt nach wie vor dort weiter, wo er begonnen hat: In den Führerhäusern der (zumeist osteuropäischen) Lastkraftwagen auf Deutschlands Straßen - und bei einer "Handvoll" Enthusiasten, welche ihr Hobby einfach nicht aufgeben wollen und sich gerne und oft darum bemühen, möglichst weite Funkverbindungen in die Ferne herzustellen. Selbst CB-Funker aus Amerika können immer wieder in der Bundesrepublik gehört werden. Und auch als Einstieg in den Amateurfunk hat der CB-Funk immer noch seine Daseins-Berechtigung.
Die ursprüngliche Fassung der CB-Funk Geschichte wurde geschrieben von Wolfgang Fricke. Wolfgang war ein CB-Funk-Aktivist der ersten Stunde und wurde durch sein Funkmagazin im ehemaligen Bundesdeutschen Bildschirmtext bekannt und berühmt. Leider weilt er nicht unter uns. Die alten Hasen werden ihn nie vergessen und möge er im großen DX-Himmel ruhen.
Die Geschichte wurde inhaltlich umfassend ergänzt und redigiert von Guido Liedtke.