hobbyfunk.de

Auf Reisen Geschichte FreeNet

Die Geschichte des deutschen CB-Funk

Die graue Vorzeit

CB-Funk kommt ursprünglich aus den USA und wurde dort in den frühen Tagen sogar von den Polizeikräften als Behördenfunk eingesetzt. Aber richtig populär wurde der CB-Funk dort durch den Einbau in die - das ganze weite Land durchstreifende - LKWs. Wir empfehlen hierzu unbedingt den Hollywood-Film Convoy.

In Deutschland war bis 1975 der Betrieb von CB-Funkgeräten aus den USA verboten. Der Frequenzbereich um die 27 MHz wurde für sogenannte K-Geräte genutzt. Eine Genehmigung zum Betrieb der K-Geräte wurde nur bestimmten Bedarfsträgern auf Antrag zugeteilt. Es handelte sich damit quasi um einen Betriebsfunk, z.B. für Großunternehmen oder Taxi-Betreiber.

1974 ...

... verabschiedete die CEPT in Lissabon eine Empfehlung für einen Hobbyfunk im 27-MHz Bereich. In Deutschland wurde die CEPT-Empfehlung zum 01. Juli 1975 durch die Amtsblattverfügung 393/1975 durch die Deutschen Bundespost (DBP) umgesetzt. Damit führte man nun den CB-Funk in Deutschland offiziell ein. Man definierte den CB-Funk damals als einen nicht-öffentlichen mobilen Nahbereichsfunk mit geringer Reichweite.

Erlaubt war der Betrieb auf 12 Frequenzen (Kanal 4 bis 15) mit einer maximalen Sendeleistung von 0,5 Watt bei Mobilgeräten und 0,1 Watt bei Handfunkgeräten. Alle beweglichen Sprechfunkanlagen (Mobil- und Handfunkgeräte) waren durch eine Allgemeingenehmigung anmelde- und gebührenfrei. Ortsfeste Sprechfunkanlagen (Feststationen) hingegen mussten jedoch beim Bundespostministerium angemeldet werden, da zu dieser Zeit die Post noch eine staaliche Einrichtung der Bundesrepublik war. Die monatliche Genehmigungsgebühr betrug DM 15.- .

Feststationen wurde ein Funk-Rufname zugeteilt, welcher aber meist frei gewählt werden durfte. Der Funkverkehr zwischen Feststationen untereinander war höchst offiziell verboten. Als Modulationsart kam Anfangs ausschließlich Amplituden-Modulation (AM), ab 1978 zunehmend auch Frequenz-Modulation (FM) zum Einsatz.

1978 ...

... veröffentlichte das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) im Amtsblatt 62/1981 die Verfügung 434/1981. Diese gab die Funkkanäle 1 bis 22 für den Betrieb mit 0,5 Watt ausschließlich in FM frei. Die Gebühr für Feststationen wurde auf DM 10.- gesenkt. Es sollte eine sogenannte Pilotton-Sperre eingeführt werden, um den Funkverkehr der Feststationen untereinander zu blockieren. Dies wurde von den Funkgeräteherstellern jedoch weitgehend ignoriert. Die alten 12 Kanal-AM Geräte sollten durch eine Anmeldefrist bis zum 31.12.1982 langsam aus dem Verkehr gezogen werden. Ab dem 01.01.1992 sollte AM endgültig verboten werden.

In diesem Jahr tauchte der CB-Funk in Deutschland sogar in den Hitparaden auf. Gunter Gabriel sang Ich bin CB-Funker.
1979 setzte Jonny Hill in seinem Song Ruf Teddybär 14 dem CB-Funk ein unauslöschliches Denkmal, als die Brücke zur Welt für einen kleinen behinderten Jungen, dessen Vater als LKW-Fahrer auf den Straßen starb.

Funker und Hersteller begehren auf

Das BMPT hatte die Rechnung jedoch ohne die CB-Funker und die CB-Industrie gemacht. Die CB-Funker wollten AM behalten und die Industrie stellte fest, dass die neuen 22-Kanal-Geräte unverkäuflich seien. Am 01.03.1983 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Behörde, der CB-Funker und der Industrie statt. Daraus ergab sich folgender Kompromiss, der im Amtsblatt 55/1983 vom 12.04.1983 veröffentlicht wurde: Das Anmeldeverbot für 12-Kanal-Heimstationen wurde aufgehoben. Außerdem wurden 40 Kanäle FM freigegeben.

Das führte zu einer kuriosen deutschen Regelung: Auf den Kanälen 1 bis 3 sowie 16 bis 40 war nur FM erlaubt. Die Kanäle 4 bis 15 durfte man in AM und FM nutzen. Erstmalig wurde die Gebührenpflicht nicht nur nach der Bauart des Gerätes (Handgerät, Mobil- oder Feststation) bestimmt, sondern auch nach der Modulationsart: Geräte mit 40 FM- und 12-AM-Kanälen - egal, ob Mobil- oder Feststation - kosteten DM 10.- Genehmigungsgebühr im Monat. 40-Kanal-FM-Feststationen kosteten DM 5.- und 40-Kanal-FM-Mobilgeräte waren anmelde- und gebührenfrei - ebenso wie die alten 12-Kanal-Geräte (Bestandsschutz).

1984 ...

... gab erneut eine Änderung: Durch die Amtsblattverfügung 768/1984 vom 18.09.1984 bestimmte das BMPT, daß alle reinen FM-Geräte künftig anmelde- und gebührenfrei seien. Es war ein erneuter Versuch, AM als Modulationsart abzulösen.

40/12-Kanal-Mobil- und Feststationen sowie bestimmte Handfunkgeräte kosteten weiterhin DM 5 .- im Monat. Für diese Monatsgebühr durften aber nun bis zu fünf Geräte betrieben werden. Diese Regelung hatte bis zum Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes Mitte 1996 Bestand.

Das Problem AM

Nach wie vor waren alle Genehmigungen, die sich auf Geräte mit AM bezogen, auf den 31.12.1991 befristet. Ab 01.01.1992 sollte AM-Betrieb nach dem Willen des BMPT nicht mehr zulässig sein (siehe oben). Erst Ende 1988 rückte das BMPT von dieser Position ab und gab AM wieder unbefristet frei.

Mehrwert für CB-Funker

Inzwischen wurde der CB-Funk noch einmal aufgewertet. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP, Nachfolgeorganisation des Bundespostministeriums) gab den Einsatz beliebiger Antennenarten frei (bis dato waren nur Vertikal-Antennen ohne Gewinn zulässig). So durften CB-Funker nun auch Dipole oder gewinnbringende Richtantennen nutzen.

Zusätzlich wurden 40 weitere Frequenzen unterhalb der bisherigen 40 Kanäle für den Gebrauch freigegeben, allerdings mit einer gewissen und häufig kritisierten Einschränkung: Eine sogenannten Schutzzone zu den Nachbarländern, welche für Feststationen 70 bzw 45 km und für Mobil- und Portabel-Stationen 25 km zum benachbarten Ausland beträgt. Innerhalb dieser Schutzzone ist die Verwendung der Kanäle 41 bis 80 nicht gestattet. Somit haben alle CB-Funker der grenznahen Landkreise nach wie vor nur 40 Kanäle zur Verfügung.

Interessanterweise wurden die neuen Kanäle mit den Nummern 41 bis 80 gekennzeichnet - obwohl sie sich physikalisch unterhalb vom Kanal 1 befinden.

Es wird digital

Mit der Verfügung 289/1997, geändert durch Verfügung 50/1998, wurden nun auch digitale Betriebsarten im CB-Funk freigegeben. In der Hauptsache sollte der Betrieb von Datenfunknetzen auf Packet-Radio-Basis zum Einsatz kommen. Aber auch andere digitale Betriebsarten wie SSTV oder Morsetelegraphie wurden nun für CB-Funker theoretisch möglich - wurden aber wohl kaum genutzt.

Mit der Verfügung 288/1997 sollte eine Rufzeichenpflicht im digitalen CB-Funk eingeführt werden, welche jeden Funker verpflichtete, ein ein von der RegTP (ehemals BMPT) zugeteiltes Rufzeichen für digitale Betriebsarten zu benutzen. Allerdings stieß diese Regelung auf heftigsten Widerstand unter den Funkern und Verbänden, so das diese Regelung mit der Verfügung 49/1998 zurückgezogen wurde. Dem digitalen CB-Funker stehen nun Rufzeichen aus einer, von der International Telecommunication Union (ITU) zugeteilten Reihe zur Verfügung, welche aber nicht verwendet werden müssen.

Die Zwangsrufzeichen und deren Vergabe spaltete die CB-Funk-Szene in Deutschland wie kein zweites Thema. Vereine und Verbände führten regelrecht Krieg um das Recht, offizielle Rufzeichen vergeben zu dürfen. So manche Freundschaft zwischen Funkern und den Vereinen ging hier in die Brüche. Verbände zerbrachen, entstanden neu und zerbrachen später wieder.

SSB kommt - endlich auch legal

Die letzten Verfügungen der Behörden haben die Teilnahme am CB-Funk allerdings wesentlich erleichtert. So ist nun neben den Modulationsarten AM und FM nun endlich auch legal SSB-Betrieb in Deutschland auf allen 40 international verwendeten (CEPT) Kanälen erlaubt. Zudem wurde die Anmelde- und Gebührenpflicht für alle Hand-, Mobil- und Feststations-Funkgeräte aufgehoben (gilt nicht für Feststationen in den Schutzzonen). Somit ist der CB-Funk nun wieder zu dem geworden, was er ursprünglich sein sollte: Ein kostenfreier und für Jedermann zugänglicher Bürgerfunk.

Übrigens: SSB-Funkbetrieb gab es in Deutschland natürlich schon vor dieser Zeit. Nur war dieser nicht legal und wurde auch meist mit Geräten, welche unter der Hand aus dem Ausland bezogen wurden, durch geführt. Diese Geräte durften damals nur von Funkamateuren besessen und auf dem 10-Meter-Amateurfunkband betrieben werden. Berühmt und geradezu berüchtigt wurden hier die Frequenzen 27,555 MHz als SSB-Anruf-Frequenz - sowie die 27,765 MHz, bekannt als Deutsche Welle. Auf letzterer tummelten sich im Ausland lebende deutsch sprechende Stationen, welche zum größten Teil mit hohen Sendeleistungen und großen Amateurfunkgeräten arbeiteten.

Der Niedergang

Als Hochzeit des CB-Funks kann man eindeutig das Ende der 70er und das ganze 80er-Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts werten. Die Anzahl der Antennen auf den Haus- und Autodächern stieg von Tag zu Tag. Es gab unzählige Funkvereine, mehrere konkurrierende Verbände, Fachzeitschriften, überregionale Funkertreffen, Messen, Flohmärkte und Ausstellungen. Wer etwas auf sich hielt, war im CB-Funk Bereich in irgend einer Art und Weise unterwegs.

Leider sind diese Zeiten vorbei. Der CB-Funk - als Kommunikationsmedium für Jedermann - wurde abgelöst durch das Internet. Das Funkgerät selbst wurde abgelöst durch Mobiltelefone. Funkvereine und Verbände lösten sich nach und nach auf. Heute kann man immer noch CB-Funkgeräte kaufen. Aber das Interesse in der Bevölkerung lässt mehr und mehr nach. Der Kommunikationsbedarf der Menschen wird vollkommen von Smartphones und den sozialen Medien abgedeckt.

Das der CB-Funk tot ist kann und darf man jedoch nicht behaupten. Er hat sich lediglich gewandelt - und lebt nach wie vor dort weiter, wo er begonnen hat: In den Führerhäusern der Lastkraftwagen auf Deutschlands Straßen - und bei einer "Handvoll" Enthusiasten, welche ihr Hobby einfach nicht aufgeben wollen.

Die ursprüngliche Fassung der CB-Funk Geschichte wurde geschrieben von Wolfgang Fricke. Vielen Dank Wolf für Dein jahrzehntelanges Engagement. Es wird nicht vergessen sein.

Die Geschichte wurde inhaltlich umfassend ergänzt und redigiert von Guido Liedtke.

Auf Reisen Geschichte FreeNet